Background

Vorgangsweise bei Reklamationen

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Reklamationsordnung regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen der DDK SLOVAKIA, spol. s r.o., mit dem Sitz in Železničná 363, 905 01 Senica, ID: 31417221, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichtes in Trnava, (weiter im Text nur der „Verkäufer“) auf einer Seite und ihren Kunden (weiter im Text nur der „Käufer“) auf der anderen Seite, auf Grund und im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Reklamationen der Käufer im Bezug zu dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Qualität und Mängeln der Ware und/oder der Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer verkauft und/oder gewährt (weiter im Text nur die „Ware“).

Diese Reklamationsordnung bildet einen Bestandteil des Kaufvertrages und regelt den Ausmaß, die Bedingungen und die Art der Geltendmachung der Verantwortung für Mängel der Ware oder Dienstleistungen (weiter im Text nur die “Reklamation”) einschließlich Angaben darüber, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann, wie auch über die Durchführung und Bedingungen der Garantiereparaturen.

Durch den Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer tritt der Käufer den in dieser Reklamationsordnung angeführten Bedingungen zu und ist mit diesen ausdrücklich einverstanden.

2. Vorgang vor Geltendmachung der Reklamation

Vor der Geltendmachung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet gründlich zu kontrollieren, ob die Mängel der Ware nicht durch falsche Einstellung oder Einschaltung der Ware verursacht wurden. Die reklamierte Ware muss der Käufer dem Verkäufer in der ursprünglichen Packung und mechanisch nicht beschädigt zustellen. Wird größere Menge der gleichen Art und Qualität reklamiert, liefert der Käufer nach einer Vereinbarung mit dem Verkäufer dem Verkäufer die vereinbarte Stückzahl der reklamierten Ware (Muster). Die Transportkosten der reklamierten Ware in die Servicestelle trägt der Käufer.

Wird weiter nicht anders angeführt, der Ware eine Kopie der Rechnung und ein ausgefülltes Reklamationsprotokoll beizulegen.

Bei einer berechtigten Garantiereklamation wird die Ware in möglichst kürzester Zeit repariert, eventuell kostenlos ersetzt, wobei die Art der Reklamationserledigung der Verkäufer bestimmt.
Bei einer unberechtigten Reklamation werden dem Käufer alle Kosten im Zusammenhang mit dieser Reklamation angerechnet (Das Recht die Rechtmäßigkeit der Reklamation zu beurteilen behält sich der Verkäufer vor).
Bei Reparaturen außerhalb der Garantiereparatur ist der Käufer verpflichtet sich über den Preis der Reparatur zu informieren.

Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich zu besichtigen. Der Verkäufer ist nicht für solche Mängel der Ware verantwortlich, die der Käufer bei der ersten Besichtigung feststellen konnte, insbesondere ist er nicht dafür verantwortlich, wenn der Käufer später fehlendes Zubehör der Ware oder mechanische Beschädigung der Ware beanstandet, die er bereits bei der ersten Besichtigung der Ware feststellen konnte. Der Verkäufer haftet für solche Mängel auch dann nicht, wenn der Käufer die Möglichkeit der Warenbesichtigung nicht nutzte.

3. Garantie

ZDie Haftung des Verkäufers für Mängel ist durch die Bedingungen dieser Garantie beschränkt. Die Garantie ist nicht übertragbar und nur der Käufer kann sie geltend machen. Die Rechte aus der Garantie (Forderung auf Grund der Garantie) können nicht auf einen Dritten abgetreten werden. Die Garantie bezieht sich auf Mängel des Materials und der Durchführung. Der Verkäufer ist nicht für Mängel durch natürliche Abnutzung, Transportbeschädigung, unsachgemäße Anwendung, Instandhaltung, Lagerung oder andere Umstände außerhalb der unmittelbaren Kontrolle des Verkäufers verantwortlich. Die Garantie bleibt aufrecht erhalten, solange das Produkt nach der zur Verfügung gestellten Anleitung und bestehenden Vorschriften benutzt und installiert wurde. Die Garantie erlischt sofort, wenn die Ware von einer anderen als von dem Verkäufer berechtigten und genehmigten Person repariert, verändert oder geöffnet wird.

Der Verkäufer gewährt Garantie für die von ihm verkaufte Ware wie folgt:

a)bei der Anwendung eines elektronischen Vorschalters Tridonic, Philips, Vossloh-Schwabe und Osram (geliefert mit der Lichtquelle) bietet der Hersteller Garantiezeit von 60 Monaten nach dem Liefertag im Bezug zur Fähigkeit des elektronischen Vorschalters die Funktionsfähigkeit der Lichtquelle sicherzustellen. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Lebensdauer der Lichtquelle.
b)bei Verwendung eines elektronischen Vorschalters von anderen Herstellern oder eines magnetischen Vorschalters gewährt der Hersteller Garantie von 36 Monaten nach dem Liefertag im Bezug zur Fähigkeit des Vorschalters die Funktionsfähigkeit der Lichtquelle sicherzustellen. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Lebensdauer der Lichtquelle.
c) bei Konstruktionsfehlern (Schweißnähte , Anstrich usw.) – 12 Monate nach dem Liefertag,
d)für die Notlichteinheiten – 12 Monate nach dem Liefertag,
e)für Lichtquellen abhängig von den Umgebungsbedingungen der Leuchte und Betriebsstundenzahl, längstens jedoch – 24 Monate nach dem Liefertag,
f) für den Leuchte-Kondensator – 12 Monate nach dem Liefertag,
g) bei Verwendung von LED – Leuchten abhängig von dem Chip – Hersteller, höchstens aber 60 Monate nach dem Liefertag, falls nicht anders bestimmt wird.

Alle Mängel muss der Käufer schriftlich mitteilen und unverzüglich nachdem der Käufer die Möglichkeit hatte die Ware zum ersten Mal zu besichtigen oder wenn der Mangel durch Besichtigung der Ware nicht festgestellt werden kann, unverzüglich nach Feststellung des Mangels, keinesfalls aber nach Ablauf der unter lit. a), b), c), d), e), f) oder g) oben angeführten Garantiezeit. Der Verkäufer behält sich das Recht auf letztendlichen Beschluss bezüglich der Reklamation vor. Sind auf dem Maßblatt (datasheet), auf der Ware, auf dem Umschlag oder auf der Anleitung unterschiedliche Garantiezeiten angeführt, wird zum Beseitigen jedweder Zweifel angenommen, dass die kürzeste von ihnen gilt.

Alle Vereinbarungen, Garantien, Bedingungen, Verantwortung und Behebungen im Bezug zu beliebigen Eigenschaften oder Mängel der Ware, andere als die, welche hier ausdrücklich angeführt sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ausdrücklich werden insbesondere jedwede vorausgesetzte Garantien und Bedingungen der Handelbarkeit und Tauglichkeit für einen konkreten Zweck abgelehnt.

Die Garantie bezieht sich insbesondere nicht auf Mängel der Ware, die nach ihrer Übernahme:

a) der Käufer oder eine andere (dritte) Person durch mechanische oder andere Beschädigung verursachte, oder die infolge von Beschädigung durch Naturkatastrophen entstanden sind,
b) durch unsachgemäße Nutzung, unbefugte Nutzung der Ware für andere Zwecke als die, für welche die Ware bestimmt ist, oder Nutzung in Verbindung mit anderen Anlagen, welche der Hersteller oder Verkäufer nicht zulässt oder nicht empfehlt, entstanden sind,
c) die entstanden sind als Folge von:
eigenmächtigen Aufmachungen und/oder Reparaturen anders als im Rahmen des Reklamationsverfahrens mit einer Garantiereparatur im Sinne der Bestimmungen der Reklamationsordnung oder in anderen als von dem Verkäufer bestimmten oder dem Käufer auf eine andere nachweisbare Art und Weise mitgeteilten autorisierten Servicezentren,
anderen offensichtlich unsachgemäßen Eingriffen oder durch beliebigen Umgang mit der Ware im Widerspruch zur Anleitung, Garantiebedingungen und darin angeführten Hinweisen und Mahnungen für den Käufer, oder falls den Mangel der Käufer durch Lagerung, Anwendung in feuchten, staubigen, chemisch aggressiven oder sonst nicht geeigneten Räumen, oder durch Ablegung oder Aufbewahrung auf Orten mit einer solchen Umgebung ,
d)in übrigen Fällen, die in anderen Dokumenten angeführt sind, zum Beispiel im Garantieschein oder in Anleitung des Herstellers oder des Verkäufers.

Die Garantie bezieht sich nicht auf:

Mängel, die durch falschen elektrischen Anschluss verursacht wurden, oder
durch Nichteinhaltung der Anwendungsprinzipien verursachte Mängel, oder
durch mechanische Beschädigung der Ware verursachte Mängel, einschließlich einer zufälligen Beschädigung, insbesondere Beschädigung von Kunststoffteilen, oder
durch einen unsachgemäßen Eingriff, durch Netzüberspannung, eventuell durch Einwirkung der elektrostatischen Entladung elektrisch beschädigte Ware, oder
durch Anwendung von anderen als von dem Verkäufer, von dem Hersteller oder dem Lieferanten empfohlenen Komponenten, ebenso wie bei einer durch eine nicht beauftragte Person realisierten Reparatur, oder
infolge von ungünstigen Wettereinflüssen beschädigte Ware, oder
unter äußerst ungewöhnlichen Bedingungen betriebene Ware, oder
Ware mit beschädigten Aufklebern, bzw. anderen Schutzmitteln, eventuell mit entfernter oder beschädigter Seriennummer der Produktion, oder
durch Anwendung von inkompatiblen Komponenten bei der Reparatur der Ware verursachte Mängel, oder
natürliche Abnutzung der Ware und ihrer Komponenten.

Die Garantie umfasst keine Aufwendungen für Arbeit, Installation, bzw. weiteres Material ohne vorherige schriftliche Zustimmung / Bestätigung des Verkäufers, bevor die Arbeit/Reparatur durchgeführt wird. Der Käufer ist nicht berechtigt die Mängel der Ware eigenmächtig oder durch einen Dritten zu beheben; in einem solchen Fall verliert der Käufer die Garantie.

Der Verkäufer akzeptiert keine finanzielle Entschädigung ohne vorangehende schriftliche Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer trägt keinesfalls Verantwortung für spezielle, kollaterale, indirekte oder nachträgliche Schäden, wie Gewinnverlust, Vertragsverlust, Sachschaden, Anwendungsschaden, Ersatzeinkauf oder Verantwortung gegenüber dritten Parteien.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die ganze Reklamation abzuweisen, wenn in der reklamierten Menge ein in einer anderen Gesellschaft gekauftes Produkt nachweislich vorkommt.

4. Geltendmachung der Produkthaftung (Reklamation)

Der Käufer muss den zuständigen Geschäftsmanager des Verkäufers über die Reklamation im Voraus informieren. Zur Reklamation einer beschädigten Leuchte sind insbesondere folgende Dokumente vorzulegen: eine Kopie der Rechnung, Beleg über Bezahlung des Kaufpreises, Reklamationsprotokoll, Fotografie, eventuell die beschädigte Leuchte. Die eingesendete Leuchte oder Dokumentation müssen ein lesbares Schild mit dem Produktionsdatum umfassen. Die reklamierte Ware muss physisch unbeschädigt, von einer Naturkatastrophe nicht beschädigt, mit unbeschädigten Plomben, unveränderten eventuell nicht entfernten Produktionsnummern u. ä. sein.

Der Käufer ist verpflichtet ein Reklamationsprotokoll auszufüllen, in welchem er den Mangel und die Art und Weise, wie sich der Mangel äußert, genau beschreibt und er übergibt die reklamierte Ware in der originellen Packung mit einem kompletten Zubehör und Dokumentation an den Verkäufer. In dem Reklamationsprotokoll gibt der Käufer eine Kontaktadresse an (E-Mail, Telefon- und/oder Faxnummer), über welche er von dem Verkäufer über die Erledigung der Reklamation verständigt wird. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung dafür, dass eine Verständigung an die angeführte Kontaktadresse scheiterte.

Wird eine größere Warenmenge der gleichen Art und Qualität reklamiert, so übermittelt der Käufer nach einer Abrede mit dem Verkäufer dem Verkäufer die vereinbarte Stückzahl der reklamierten Ware (Muster).

Bei Nichterfüllung jedweder Pflicht des Käufers, welche in der Reklamationsordnung angeführt ist kann seitens des Verkäufers die Reklamation nicht erledigt werden.

5. Kosten, die bei einer unberechtigten Reklamation, beim Service außerhalb- und nach der Garantiezeit verrechnet werden

Der Käufer ist verpflichtet bei einer unberechtigten Reklamation, bzw. beim Service außerhalb- und nach der Garantiezeit folgende Beträge zu bezahlen:

a) Stundensätze für geleistete Arbeit
während der Arbeitszeit an Werktagen in Räumen des Käufers Mo. – Fr. 8,00-12,00 13,00-17,00 : 30 EUR/Stunde (auch begonnene Stunde) pro Person
während der Arbeitszeit an Werktagen in Räumen des Verkäufers Mo. – Fr. 7,30-11,30 12,00-16,00 : 20,00 EUR/Stunde (auch begonnene Stunde) pro Person
Überstunden an Werktagen: 35 EUR/Stunde (auch begonnene Stunde) pro Person
an Ruhetagen: 45 EUR/ Stunde (auch begonnene Stunde) pro Person
an Feiertagen : 60 EUR/ Stunde (auch begonnene Stunde) pro Person
Die Arbeitszeit wird vom Anfang der Ausreise vom Sitz des Verkäufers gerechnet.
b) Reisekostenersatz
Flugzeug: nach dem tatsächlichen Preis des Flugtickets, Touristenklasse
Zug: nach dem Preis der Reisekarte, I. Klasse
Automobil: 0,70 EUR/km
Übrige Transportmittel: Taxi, U-Bahn u. ä. je nach Reisekosten.
c)Verpflegung
Nach dem Tarifbuch für Verpflegungsersatzkosten in dem jeweiligen Land.
d) Unterkunft
Nach tatsächlichen Kosten im Hotel der mittleren Klasse.
e) Ersatzteile
Die verwendeten Ersatzteile werden auf Grund des aktuellen Preises inkl. Transport verrechnet.
f) Sonstige Kosten
Sonstige Kosten, die zur Reparatur erforderlich sind (Bühnen, Gerüste, Genehmigungen usw.) werden nach dem tatsächlichen Preis fakturiert.

6. Warenübernahme

Entsteht für den Käufer im Sinne der Bestimmungen der Reklamationsordnung und Bestimmungen der einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften die Pflicht die Ware von dem Verkäufer zu übernehmen (z. B. bei Reparatur oder Austausch) oder falls ihn der Verkäufer im Einklang mit den Bestimmungen der Reklamationsordnung oder der geltenden Rechtsvorschriften zur Übernahme der reklamierten Ware auffordert, ist der Käufer verpflichtet die Ware von dem Verkäufer in dem entsprechenden Ort nach der Aufforderung des Verkäufers zu übernehmen.

Übernimmt der Käufer die Ware innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Tag, an welchem für ihn die Pflicht zur Warenübernahme entstand oder nach dem Tag der Zustellung einer Aufforderung des Verkäufers zur Warenübernahme nicht, wird der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist die Ware für die Zeit von sechzig (60) Tagen zu Lasten des Käufers lagern, welche Kosten sich der Käufer in der von dem Verkäufer festgelegten Frist und Summe zu zahlen verpflichtet. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt die Ware auf eine angebrachte Art und Weise auf Rechnung des Käufers zu verkaufen und auf den erhaltenen Kaufpreis alle seine fälligen und nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer anzurechnen.

7. Schlussbestimmungen

Die durch diese Reklamationsordnung nicht ausdrücklich geregelten Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer richten sich entsprechend nach einschlägigen Bestimmungen der einzelnen Kaufverträge.

Der Verkäufer ist berechtigt die Reklamationsordnung einseitig zu ändern oder zu ergänzen, wobei unter Änderung auch eine teilweise oder vollständige Ersetzung der Reklamationsordnung durch eine neue Reklamationsordnung zu verstehen ist.

Die aktuelle Fassung der Reklamationsordnung bestimmt der Verkäufer durch Veröffentlichung. Unter Veröffentlichung ist für die Zwecke der Reklamationsordnung die Zugänglichmachung des Dokumentes oder der Information in öffentlich zugänglichen Räumen der Verkäufers oder in einer anderen, nach Ermessen des Verkäufers geeigneten Form zu verstehen, wodurch das Dokument oder die Information wirksam wird, falls in dem Dokument nicht anders bestimmt ist.

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